Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma MEDIENATELIER (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und seinen Auftraggebern abgeschlossenen Werkeverträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte oder die Überarbeitung bereits existierender Produkte für den Auftraggeber. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat der Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Der Auftragnehmer wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen und Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung für den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
Der Auftragnehmer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
3.1 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
3.2 Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
3.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3.4 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
3.5 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungstellung fällig. Bei Abschlagszahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
3.6 Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
4.1 Die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5.1 An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind dem Auftraggeber spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung durch den Auftragnehmer verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.3 Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7.1 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen von Gegenständen, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplares.
7.2 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf zehn Exemplare, welche vom Auftragnehmer gestaltet und Produkte hergestellt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
7.3 Der Auftragnehmer hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2 Der Auftragnehmer haftet dafür, dass das von ihm her-gestellte Werk keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegen stehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Auftragnehmer geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4 Die Zusendungen und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand Juli 2023